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Sri Lanka Visum für Schweizer: ETA, Kosten und Antrag

05. November 2026

Sri Lanka Visum für Schweizer: ETA, Kosten und Antrag

Sie planen Ferien in Sri Lanka und reisen mit einem Schweizer Pass? Dann gehört die Einreisevorbereitung auf Ihre Checkliste. Die wichtigste aktuelle Information: Schweizer Staatsangehörige können derzeit eine gebührenfreie Touristen-ETA für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen erhalten. Die vorherige Beantragung und Genehmigung bleiben erforderlich. [V1]

Dieser Beitrag richtet sich an Schweizerinnen und Schweizer mit Schweizer Pass, die zu touristischen Zwecken reisen. Für andere Staatsangehörigkeiten oder einen anderen Aufenthaltszweck müssen die jeweils passenden Bestimmungen geprüft werden.

Stand: 5. November 2026. Prüfen Sie die offiziellen Hinweise vor dem Antrag und nochmals vor der Abreise. Einreisebestimmungen können sich ändern.

Brauchen Schweizer für Sri Lanka ein Visum?

Für den hier beschriebenen touristischen Kurzaufenthalt benötigen Sie eine bewilligte Electronic Travel Authorization, kurz ETA. Im Reisealltag wird dafür häufig der Begriff «Sri-Lanka-Visum» verwendet.

«Gebührenfrei» bedeutet nicht, dass Sie ohne Antrag reisen können. Das Department of Immigration and Emigration führt die Schweiz auf der Liste der für die kostenlose Touristen-ETA berechtigten Staaten. Die Mitteilung gilt seit dem 25. Mai 2026 und nennt einen Aufenthalt von 30 Tagen. [V1]

Wichtig ist die Staatsangehörigkeit im verwendeten Reisepass. Ein Wohnsitz in der Schweiz allein belegt nicht, dass die Schweizer Regelung für Ihren Pass gilt.

Was kostet das Sri-Lanka-Visum für Schweizer?

Nach der am Redaktionsdatum überprüften Regelung ist die touristische ETA für berechtigte Schweizer Staatsangehörige für bis zu 30 Tage gebührenfrei. Das gilt für die staatliche ETA-Leistung im Rahmen dieser Regelung. [V1]

Beauftragen Sie eine private Agentur oder einen anderen Dienstleister, können zusätzliche Servicekosten anfallen. Diese Kosten sollten klar von einer staatlichen Visumgebühr unterschieden werden. Fragen Sie bei einem kostenpflichtigen Angebot nach, welche konkrete Dienstleistung Sie bezahlen.

Auch eine Verlängerung ist nicht automatisch kostenlos. Die aktuelle Behördenmitteilung sieht für einen Aufenthalt über 30 Tage hinaus einen separaten Verlängerungsantrag gegen die anwendbare Gebühr vor. [V1]

Wo beantragt man die ETA?

Beginnen Sie auf dem offiziellen ETA-Portal von Sri Lanka. Geben Sie die Adresse bewusst ein und prüfen Sie, auf welcher Website Sie persönliche Daten erfassen.

Eine bezahlte Suchanzeige oder ein professionell gestaltetes Formular ist kein Nachweis dafür, dass Sie sich auf einer staatlichen Website befinden. Nutzen Sie für verbindliche Bestimmungen das Department of Immigration and Emigration und dessen offiziell verlinkte Dienste.

Was sollte vor dem Antrag bereitliegen?

Legen Sie Ihren Reisepass sowie Ihre Reise- und Unterkunftsangaben bereit. Verwenden Sie die Angaben aus dem Dokument, mit dem Sie tatsächlich einreisen. Vor allem Name, Passnummer, Nationalität und Gültigkeitsdatum sollten sorgfältig kontrolliert werden.

Die offizielle ETA-Anleitung nennt für die Einreise unter anderem einen Reisepass, der bei Ankunft noch mindestens sechs Monate gültig ist, ein bestätigtes Rückflugticket und ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt. [V2]

Für die eigene Organisation sind ausserdem eine erreichbare E-Mail-Adresse und die Kontaktdaten Ihrer ersten Unterkunft hilfreich. Welche Angaben das Formular konkret verlangt, sehen Sie im offiziellen Antragsprozess.

Den ETA-Antrag Schritt für Schritt vorbereiten

1. Aktuelle Regelung und Reisezweck prüfen

Lesen Sie zuerst die aktuellen Hinweise auf dem ETA-Portal. Vergewissern Sie sich, dass Sie einen touristischen Aufenthalt beantragen und dass die genannte Regelung auf Ihren Pass zutrifft.

2. Angaben exakt aus dem Reisepass übernehmen

Füllen Sie die persönlichen Daten sorgfältig aus. Vergleichen Sie die Einträge anschliessend nochmals mit Ihrem Pass. Eine kurze Kontrolle vor dem Absenden ist einfacher als die Klärung einer Abweichung kurz vor dem Flug.

3. Antrag absenden und Referenz sichern

Bewahren Sie die Rückmeldung und Ihre Referenz auf. Das offizielle Verfahren unterscheidet zwischen der Eingangsbestätigung des Antrags und der anschliessenden Genehmigung beziehungsweise einer Mitteilung, dass eine weitere Prüfung erforderlich ist. [V2]

4. Genehmigung tatsächlich überprüfen

Eine Eingangsbestätigung oder Referenznummer ist noch keine ETA-Genehmigung. Die offizielle Statusseite weist ausdrücklich auf diesen Unterschied hin. Kontrollieren Sie den Status über den verlinkten Dienst des ETA-Portals und warten Sie auf die Bewilligung. [V3]

5. Bewilligung für die Reise verfügbar halten

Speichern Sie die Genehmigung so, dass Sie auch ohne mobile Internetverbindung darauf zugreifen können. Eine zusätzliche Papierkopie ist praktisch. Die offizielle Anleitung empfiehlt, eine Kopie der ETA-Bewilligung für die Einreise mitzuführen. [V2]

Wann sollte man den Antrag stellen?

Planen Sie genügend Vorlauf ein und vermeiden Sie es, den Antrag erst unmittelbar vor dem Abflug zu bearbeiten. So bleibt Zeit, wenn Angaben geklärt werden müssen oder eine Rückmeldung nicht sofort eintrifft.

Verlassen Sie sich nicht auf eine pauschale Zusage wie «immer in wenigen Minuten». Prüfen Sie die aktuell angegebenen Bearbeitungshinweise der Behörde. Beachten Sie dabei auch die in Ihrer Genehmigung genannten Fristen: Das Zeitfenster für die Einreise und die erlaubte Aufenthaltsdauer sind unterschiedliche Angaben.

Was gilt bei mehr als 30 Tagen Aufenthalt?

Wenn Sie länger bleiben möchten, informieren Sie sich rechtzeitig beim Department of Immigration and Emigration über das aktuelle Verlängerungsverfahren. Die gebührenfreie Erstbewilligung bedeutet nicht automatisch eine längere Aufenthaltsberechtigung. [V1]

Verschieben Sie die Klärung nicht auf den letzten erlaubten Aufenthaltstag. Planen Sie Ihre Reisedauer anhand der tatsächlich erteilten Bewilligung und der bestätigten behördlichen Regeln.

Einreise-Checkliste vor dem Abflug

  • Reisepass kontrolliert und mindestens sechs Monate ab Ankunft gültig;
  • ETA-Antrag mit dem richtigen Pass gestellt;
  • Genehmigung erhalten, nicht nur die Eingangsbestätigung;
  • Namen und Passnummer auf der Bewilligung kontrolliert;
  • ETA-Bewilligung offline und gegebenenfalls ausgedruckt verfügbar;
  • bestätigtes Rückflugticket und Reiseunterlagen griffbereit;
  • Kontaktdaten der Unterkunft gespeichert;
  • offizielle Einreisehinweise vor Abreise nochmals gelesen.

Die ETA-Bewilligung ersetzt nicht die Kontrolle an der Grenze. Massgeblich bleiben die Anforderungen und Entscheidungen der zuständigen Behörden.

Häufige Fragen

Ist die ETA für Schweizer aktuell kostenlos?

Ja, nach der am 5. November 2026 geprüften Regelung können berechtigte Schweizer Staatsangehörige eine gebührenfreie touristische ETA für bis zu 30 Tage erhalten. Private Serviceleistungen und spätere Verlängerungen sind davon zu unterscheiden. [V1]

Reicht eine Bestätigung, dass ich den Antrag abgeschickt habe?

Nein. Eine Eingangsbestätigung ist keine Genehmigung. Prüfen Sie den tatsächlichen Status Ihres Antrags. [V3]

Gilt diese Regelung auch mit einem anderen Pass und Schweizer Aufenthaltsbewilligung?

Prüfen Sie dafür die Bestimmungen für die im Reisepass angegebene Staatsangehörigkeit. Dieser Artikel behandelt die Einreise mit Schweizer Pass.

Kann das Reisebüro die Einreise garantieren?

Nein. Eine Reiseberatung kann bei der Vorbereitung helfen; eine staatliche Genehmigung oder die Entscheidung der Grenzbehörde kann sie nicht ersetzen.

Sri-Lanka-Ferien gut vorbereitet planen

Wenn die Einreiseunterlagen geklärt sind, lässt sich die Reise mit mehr Ruhe gestalten. Ob individuelle Rundreise, Strandaufenthalt oder Ausflüge: Über unsere Kontaktseite können Sie Ihre Wünsche und Reisedaten mitteilen.

Für verbindliche Auskünfte zu ETA und Aufenthalt wenden Sie sich an die zuständigen Behörden Sri Lankas.

Quellen